Amtliche/r Fachassistent/in (Fleischkontrolleur/in)

Was macht man in diesem Beruf?

Amtliche Fachassistenten/innen prüfen in Tierhaltungs-, Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben die hygienischen Verhältnisse im Auftrag der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Sie kontrollieren, ob die Vorschriften hinsichtlich Viehhaltung, Schlachtmethoden, Hygienestandards und Fleischkennzeichnung eingehalten werden. Dazu begutachten sie Schlachttiere, entnehmen Fleischproben, untersuchen diese und senden die Proben ins Labor. Zudem kontrollieren sie Abläufe wie das Verladen der Schlachttiere, die Schlachtmethoden und das Fleischzerlegen. Sie prüfen, unter welchen Bedingungen Fleisch verarbeitet, verpackt und transportiert wird. So überwachen sie z. B. die Fleischqualität, die Kennzeichnung und die Vergabe von Handelsklassen. Sie überprüfen auch, ob die Betriebe ihre Aufzeichnungen z. B. über Herkunft und Transportwege ordnungsgemäß führen.

 

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

  • bei kommunalen Ämtern und Behörden, die für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz zuständig sind.

Arbeitsorte:

  • in Schlacht- und Produktionshallen

  • in Ställen

  • in Lager- und Kühlräumen

  • in Laborräumen, im Büro, im Freien


Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für diese Ausbildung wird i. d. R. ein Hauptschulabschluss vorgeschrieben. Darüber hinaus wird je nach Bildungsanbieter z. B. ein Mindestalter, ein Führungszeugnis oder der Nachweis der gesundheitlichen Eignung gefordert. Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man zudem eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

 

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Es handelt sich um eine schulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen.

  • Dauer: 6 Monate (Vollzeit)
  • findet abwechselnd in Bildungseinrichtung bzw. dem  Praktikumsbetrieb statt

 

Worauf kommt es an? 

Anforderungen:

  • Verantwortungsbewusstsein (z. B. bei Temperaturmessungen in den Kühl-, Lager- und Verkaufsräumen)                            
  • Sorgfalt (z. B. für das Erkennen von Krankheitsbildern bei Schlachttieren, um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z. B. für das Erkennen von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben, etwa unzureichende Kennzeichnung von Lebensmitteln)
  • Psychische Stabilität (z. B. beim Umgang mit Schlachttieren)

Schulfächer:

  • Biologie (z. B. zum Verständnis von Ausbildungsinhalten wie Physiologie und   
  • Pathologie von Schlachttieren, Mikrobiologie und Hygiene)
  • Wirtschaft/Recht (z. B. zum Verständnis von Rechtsfragen im Umgang mit Fleisch)

 

Quelle Berufsinformationen: BERUFENET — Stand: 29.09.2019