(Amtlicher) Tierarzt /Veterinärmedizin

Das Studium ist durch die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt.

 

Im ersten Studienabschnitt (1. – 4. Semester), bis zur Tierärztlichen Vorprüfung, erlernen Sie vor allem naturwissenschaftliche (Vorphysikum) und anatomisch – physiologische Grundlagen (Physikum) und sammeln erste praktische Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf unserem Lehr– und Forschungsgut Oberholz.

 

Im zweiten Studienabschnitt (5. – 11. Semester), bis zur Tierärztlichen Prüfung, vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in allen Bereichen tierärztlicher Tätigkeiten, unter anderem in der Tierhaltung, über die Bakteriologie und Lebensmittelkunde bis hin zur Reproduktionsmedizin.

 

Außerdem gehören zahlreiche Praktika zu den Pflichtveranstaltungen:
• in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik
• in der Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und –untersuchung
• in der Schlachttier– und Fleischuntersuchung (Schlachthof)
• im öffentlichen Veterinärwesen (Dienststellen der Veterinärverwaltung)

 

Zugangsvoraussetzungen
an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife
Das Studienfach Tiermedizin ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt über hochschulstart.de.

 

Das Veterinärmedizinstudium umfasst elf Semester und gliedert sich in den einsemestrigen naturwissenschaftlichen Abschnitt, den dreisemestrigen Anatomisch – Physiologischen Abschnitt sowie den Klinischen Abschnitt mit einer Dauer von sieben Semestern.
Im Naturwissenschaftlichen Abschnitt werden Grundlagen in den Fächern Physik, Chemie, Zoologie und Botanik erlernt. Am Ende erfolgen die Prüfungen des Vorphysikums.
Im Anatomisch – Physiologischen Abschnitt werden Kenntnisse in Anatomie, Histologie und Embryologie, Physiologie, Biochemie sowie Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung erworben. Am Ende erfolgen die Prüfungen des Physikums.
Im Klinischen Abschnitt wird Wissen in den Fächern Tier-haltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tier-ernährung, Klinische Propädeutik, Virologie sowie Bakterio-logie und Mykologie erlangt. Im Rahmen einer Famulatur werden zusätzlich praktische Kenntnisse erworben.

 

Das Studium wird mit der Tierärztlichen Prüfung abgeschlossen.

 

Nach dem Studium
Als Tierärztin oder Tierarzt steht einem ein breit gefächertes Betätigungs– und Aufgabenfeld zur Verfügung. Man kann in einer Groß– bzw. Kleintierpraxis, im öffentlichen Veterinärwesen, in der Industrie und freien Wirtschaft oder im Bereich der Forschung zum Einsatz kommen.

 

Zu den Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung gehören unter anderem die Bereiche:
• Lebensmittelhygiene
• Schlachttieruntersuchung
• Tierschutz
• Tierseuchenbekämpfung

 

Bild: freepik/Seniv Petro